Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung

PrKultbG

§ 1

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PrKultbG/1#abs-1 (1) Unter dem Namen "Preußischer Kulturbesitz" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet, die mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes als entstanden gilt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PrKultbG/1#abs-2 (2) Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.

§ 2