Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung
PrKultbG§ 1
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PrKultbG/1#abs-1 (1) Unter dem Namen "Preußischer Kulturbesitz" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet, die mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes als entstanden gilt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PrKultbG/1#abs-2 (2) Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.