Gesetze / Prüfungsberichteverordnung

PrüfV

§ 3 Anlagen zu Prüfungsberichten

Stand: 10.06.2019

Bund

Erläuternde Darstellungen zu den in dieser Verordnung geforderten Angaben können einem Prüfungsbericht als Anlagen beigefügt werden, wenn im Prüfungsbericht selbst eine hinreichende Beurteilung erfolgt und die Lesbarkeit des Prüfungsberichts nicht beeinträchtigt wird.

§ 2 § 4