§ 37 Marktanalyse
Stand: 19.07.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%202024/37#abs-1 (1) Im Rahmen einer Marktanalyse prüft die Bundesnetzagentur,
Sie berücksichtigt bei der Marktanalyse den Einfluss von auf benachbarten Märkten erbrachten Dienstleistungen, insbesondere der Bereiche Kommunikation, Transport und Logistik, auf die nach § 36 festgelegten Postmärkte.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%202024/37#abs-2 (2) Für eine Regulierung nach diesem Kapitel kommen nach § 36 festgelegte Postmärkte in Betracht, es sei denn, die Bundesnetzagentur stellt fest, dass
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%202024/37#abs-3 (3) Sofern ein Postmarkt nach Absatz 2 für eine Regulierung nach diesem Kapitel in Betracht kommt, prüft die Bundesnetzagentur, ob ein oder mehrere Unternehmen auf diesem Markt über eine marktbeherrschende Stellung verfügen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%202024/37#abs-4 (4) Die Bundesnetzagentur schließt die Marktanalyse mit der Feststellung ab, dass
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%202024/37#abs-5 (5) Die Marktanalyse kann nur zusammen mit einer Maßnahme nach den Abschnitten 2 und 3 angefochten werden, die auf Grundlage der in der Marktanalyse getroffenen Feststellungen ergeht.