§ 35 Marktregulierung
Stand: 19.07.2024
Wird zitiert von 3
- OLG Hamm, 18.06.2014 – 11 U 98/13Zitiert von 1
- FG Baden-Württemberg, 17.08.2015 – 9 K 403/12Zitiert von 2
- BGH, 19.10.2000 – IX ZB 69/00Zitiert von 3
3 Entscheidungen zu § 35 PostG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Unternehmen, deren marktbeherrschende Stellung auf einem regulierungsbedürftigen Postmarkt die Bundesnetzagentur auf Grundlage von Marktdefinition und -analyse festgestellt hat, unterliegen den Anforderungen der Abschnitte 2 und 3 dieses Kapitels.