Gesetze / Postgesetz PostG 1998 § 3 Anwendungsbereich Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 19.07.2024. Zur aktuellen Fassung → Dieses Gesetz gilt auch für den Postverkehr mit dem Ausland, soweit nicht völkerrechtliche Verträge und die zu deren Durchführung ergangenen Gesetze und Rechtsverordnungen etwas anderes bestimmen.