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§ 3 PostG 1998 — Anwendungsbereich

Postgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 19.07.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dieses Gesetz gilt auch für den Postverkehr mit dem Ausland, soweit nicht völkerrechtliche Verträge und die zu deren Durchführung ergangenen Gesetze und Rechtsverordnungen etwas anderes bestimmen.