§ 17 Umsatzmitteilungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%201998/17#abs-1 (1) Ist eine Verpflichtung zur Erbringung einer Universaldienstleistung nach § 13 Abs. 2 oder 3 oder § 14 erfolgt, haben die Lizenznehmer der Regulierungsbehörde ihre im lizenzierten Bereich erzielten Jahresumsätze auf Verlangen mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, so kann die Regulierungsbehörde den jeweiligen Umsatz schätzen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%201998/17#abs-2 (2) Bei der Ermittlung der Umsätze gilt § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entsprechend.