Gesetze / Post-Arbeitszeitverordnung
PostAZV§ 1 Anwendung der Arbeitszeitverordnung
Stand: 10.06.2019
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Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 8 nichts anderes bestimmt ist.