§ 1 Post-AZV 2003 — Anwendung der Arbeitszeitverordnung

Post-Arbeitszeitverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 8 nichts anderes bestimmt ist.