Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Arbeitsschutzgesetzanwendungsverordnung Polizei

Pol-ArbSchGAnwV

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Pol-ArbSchGAnwV/1#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt für die Polizeivollzugsbeamten

und Angestellten im Polizeivollzugsdienst (Polizeivollzugsbedienstete) in den

Polizeibehörden und -einrichtungen des Landes Brandenburg, soweit ein

Abweichen von den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes erforderlich ist.

Darüber hinaus gilt diese Verordnung für Polizeivollzugsbeamte in den

Polizeibehörden und -einrichtungen des Landes Brandenburg, soweit ein

Abweichen von den Vorschriften der auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes

erlassenen Rechtsverordnungen des Bundes notwendig ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Pol-ArbSchGAnwV/1#abs-2 (2) Die in dieser Verordnung verwendeten Funktions-, Status-

und anderen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer.

§ 2