Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Planungshoheitsübertragungsverordnung
PlanÜVAnlage (zu § 1 Absatz 2) - Planungshoheitsübertragungsverordnung – Übersicht der zugehörigen Grundstücke
Stand: 01.09.2026
Für Anlage PlanÜV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.