Gesetze / Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
PharmStV§ 1
Stand: 10.06.2019
Die in Anlage 1 aufgeführten Stoffe dürfen den in dieser Anlage bezeichneten Tieren für die dort genannten Anwendungsgebiete nicht zugeführt werden.
Gesetze / Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
PharmStVStand: 10.06.2019
Die in Anlage 1 aufgeführten Stoffe dürfen den in dieser Anlage bezeichneten Tieren für die dort genannten Anwendungsgebiete nicht zugeführt werden.