nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 PharmStV

Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in Anlage 1 aufgeführten Stoffe dürfen den in dieser Anlage bezeichneten Tieren für die dort genannten Anwendungsgebiete nicht zugeführt werden.