Gesetze / Landesrecht Sachsen / Pflegeausschussverordnung
PflegeAVO§ 14 Sachverständige, Gutachten und Studien
Stand: 26.08.2026
Durch einstimmigen Beschluss kann der Landespflegeausschuss Sachverständige hinzuziehen sowie Studien und Gutachten in Auftrag geben.