Gesetze / Pflanzentechnologie-Meisterprüfungsverordnung
PflanzentechMeistPrV§ 11 Schriftliche Prüfung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PflanzentechMeistPrV/11#abs-1 (1) Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit mit komplexen praxisbezogenen Aufgaben aus den Prüfungsinhalten nach § 8 Absatz 2.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PflanzentechMeistPrV/11#abs-2 (2) Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfung beträgt 180 Minuten.