Gesetze / Pflegefachassistenzgesetz
PflFAssG§ 52 (zukünftig in Kraft)
Für § 52 PflFAssG liegt kein Text vor zum Stichtag 01.11.2025.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.