Gesetze / Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
PflAPrVAnlage 11 (zu § 46 Absatz 3)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1618)
Bezeichnung der Einrichtung
Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
| Name, Vorname |
| Geburtsdatum Geburtsort |
hat in der Zeit vom bis regelmäßig und mit Erfolg an dem Anpassungslehrgang teilgenommen, der nach § 46 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe von der zuständigen Behörde vorgeschrieben wurde. |
| Ort, Datum | (Stempel) |
| (Unterschrift(en) der Einrichtung) |
Änderungsverlauf
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12.12.2023 Ausfertigung
Anlage 11 geändert durch Artikel 4a 1. 1. 2025 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 359)
BGBl. 2023 I Nr. 359
BGBl. 2023 I Nr. 359
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