Gesetze / Pfandbrief-Meldeverordnung

PfandMeldeV

§ 5 Einreichungsweg

Stand: 08.10.2022

Bund

Für die Meldung ist ein elektronischer Einreichungsweg zu nutzen. Nähere Bestimmungen zum elektronischen Einreichungsweg und zu den zu verwendenden Datenformaten veröffentlicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) auf ihrer Internetseite.

§ 4 § 6