Gesetze / Pfandbriefgesetz PfandBG § 44 (weggefallen) Stand: 01.07.2021 Bank- und KapitalmarktrechtBund2 Fassungen Für § 44 PfandBG liegt kein Text vor. Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm