Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 72 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands
Stand: 10.06.2019
Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenvergütung.