Gesetze / Patentanwaltsordnung

PAO

(XXXX) §§ 36 bis 38 (weggefallen)

Bund

Für (XXXX) §§ 36 bis 38 PAO liegt kein Text vor.

Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

←§ 35 →§ 39