Gesetze / Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung
PatAnwAPrV§ 10 Beurteilungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BGH, 18.11.2021 – RiZ 5/20Patentanwaltsausbildung: Heranziehung eines Richters zu einer Nebentätigkeit und Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht
- BGH, 18.11.2021 – RiZ 6/20
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwAPrV/10#abs-1 (1) Ausbildende haben Bewerberinnen und Bewerber am Ende der bei ihnen durchgeführten Ausbildung schriftlich zu beurteilen. Im ersten Ausbildungsabschnitt haben sie die Bewerberinnen und Bewerber zudem am Ende eines jeden Ausbildungsjahres zu beurteilen. Die Beurteilungen sind dem Deutschen Patent- und Markenamt zuzuleiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwAPrV/10#abs-2 (2) Die Beurteilungen müssen folgende Inhalte umfassen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwAPrV/10#abs-3 (3) Ausbildende, die Bewerberinnen oder Bewerber nicht länger als zwei Monate ausgebildet haben, können sich in der Beurteilung auf eine Äußerung zum Ausbildungserfolg und zur Führung sowie die Angabe der Tätigkeiten und etwaiger besonderer Leistungen beschränken. Dies gilt nicht für Ausbildende im ersten Ausbildungsabschnitt, die eine Bescheinigung nach § 22 Absatz 3 Nummer 1 ausgestellt haben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwAPrV/10#abs-4 (4) Ausbildende haben Bewerberinnen und Bewerbern die Beurteilung vor der Zuleitung an das Deutsche Patent- und Markenamt zu eröffnen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwAPrV/10#abs-5 (5) Sofern die Ausbildung bei einem Patentanwalt erfolgt, ist die Patentanwaltskammer berechtigt, von diesem schriftliche Berichte über den Stand und den Inhalt der Ausbildung sowie Kopien der Beurteilungen zu verlangen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwAPrV/10#abs-6 (6) In Arbeitsgemeinschaften nach § 21 sowie in Lehr- und Informationsveranstaltungen nach § 26 werden keine Beurteilungen erstellt.