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Gesetze / Anordnung zur Übertragung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Museumsstiftung Post und Telekommunikation

PTStiftErnAnO

Eingangsformel

Stand: 10.06.2019

Bund

Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), zuletzt geändert durch die Anordnung vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1772), wird angeordnet:

PTStiftErnAnO

Anordnung zur Übertragung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Museumsstiftung Post und Telekommunikation

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/PTStiftErnAnO/eingangsformel

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/PTStiftErnAnO/eingangsformel, abgerufen am 20.10.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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