Gesetze / Postneuordnungsgesetz
PTNeuOG§ 4 Auflösung und Rechtsnachfolge der "Kaiser-Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der deutschen Reichs-Postverwaltung"
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PTNeuOG/4#abs-1 (1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird die durch Gesetz vom 20. Juni 1872 (RGBl. S. 210) errichtete "Kaiser-Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der deutschen Reichs-Postverwaltung" mit Sitz in Berlin aufgelöst.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PTNeuOG/4#abs-2 (2) Die mit Wirkung vom 31. März 1971 errichtete "Studienstiftung der Deutschen Bundespost" mit Sitz in Stuttgart wird Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Stiftung. Das Vermögen der aufgelösten Stiftung wird Bestandteil des Stiftungsvermögens der "Studienstiftung der Deutschen Bundespost".
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 4 PTNeuOG →
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