Gesetze / Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
PTBAKostO§ 3 Gebühr nach Zeitaufwand, Reise- und Wartezeiten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PTBAKostO/3#abs-1 (1) Die Gebühr wird auf der Grundlage der in der Anlage 1 zu dieser Kostenverordnung für die einzelnen Tätigkeitsbereiche aufgeführten Stundensätze nach Zeitaufwand berechnet. Der Zeitaufwand wird in Stunden ermittelt. Angefangene Stunden werden anteilig erfasst. Dabei ist auf volle Viertelstunden aufzurunden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PTBAKostO/3#abs-2 (2) Zum Zeitaufwand gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PTBAKostO/3#abs-3 (3) Werden Nutzleistungen außerhalb der Bundesanstalt erbracht, so sind Gebühren nach dem Zeitaufwand ferner zu berechnen für