Gesetze / PTA-Berufsgesetz

PTAG

§ 8 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

Stand: 01.01.2023

Bund

Auf die Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten und auf das Ausbildungsverhältnis findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung.

§ 7 § 9