Gesetze / Plattformen-Steuertransparenzgesetz

PStTG

§ 21 Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch Dritte

Stand: 01.01.2023

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PStTG/21#abs-1 (1) Meldende Plattformbetreiber können zur Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Abschnitt Fremddienstleister in Anspruch nehmen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PStTG/21#abs-2 (2) Meldende Plattformbetreiber können die Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Abschnitt auf andere Plattformbetreiber derselben Plattform übertragen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PStTG/21#abs-3 (3) Die Verantwortung für die Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Abschnitt liegt in den Fällen der Absätze 1 und 2 weiterhin bei den meldenden Plattformbetreibern.

§ 20 § 22