Gesetze / Plattformen-Steuertransparenzgesetz
PStTG§ 16 Anwendung der Sorgfaltspflichten
Stand: 01.01.2023
Es steht meldenden Plattformbetreibern frei, die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den §§ 17 bis 20 nur in Bezug auf aktive Anbieter durchzuführen.