Gesetze / Landesrecht Bayern / Sozialversicherungsfachwirt-Prüfungsordnung
PO-SozVersFW§ 8 Prüfungstermine
Stand: 25.08.2026
Die Prüfung wird bei Bedarf durchgeführt. Die Prüfungstermine bestimmt das Staatsministerium auf Vorschlag des Prüfungsausschusses für gemeinsame Aufgaben. Die Prüfung ist mindestens zwei Monate vor ihrem Beginn in geeigneter Weise bekannt zu machen.