nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 8 PO-SozVersFW (Bayern) — Prüfungstermine

Sozialversicherungsfachwirt-Prüfungsordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfung wird bei Bedarf durchgeführt. Die Prüfungstermine bestimmt das Staatsministerium auf Vorschlag des Prüfungsausschusses für gemeinsame Aufgaben. Die Prüfung ist mindestens zwei Monate vor ihrem Beginn in geeigneter Weise bekannt zu machen.