Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Externen-Abiturprüfungsordnung
PO-Externe-A5. Abschnitt Abschluss der Abiturprüfung, Wiederholung, Weitere Berechtigungen
Stand: 26.08.2026
Für 5. Abschnitt PO-Externe-A liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.