Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung Justizfachangestellte NRW
PO JFA NRW§ 20 Rücktritt, Nichtteilnahme
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PO%20JFA%20NRW/20#abs-1 (1) Prüflinge können nach erfolgter Anmeldung bis zum Beginn des jeweiligen Teils der Abschlussprüfung aus wichtigem Grund durch Erklärung in Textform gegenüber der zuständigen Stelle zurücktreten. In diesem Fall gilt der jeweilige Teil der Abschlussprüfung als nicht abgelegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PO%20JFA%20NRW/20#abs-2 (2) Liefert ein Prüfling eine schriftliche Prüfungsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder erscheint nicht zu dem Termin für die nach § 14 JFAngAusbV durchzuführende Gesprächssimulation, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, wird diese Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PO%20JFA%20NRW/20#abs-3 (3) Erscheint der Prüfling nicht zu dem Termin für die nach § 14 JFAngAusbV durchzuführende Gesprächssimulation und sieht der Prüfungsausschuss das Ausbleiben als entschuldigt an, ist die Gesprächssimulation in einem neuen Termin durchzuführen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PO%20JFA%20NRW/20#abs-4 (4) Der wichtige Grund ist der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen und ihr gegenüber nachzuweisen. Vorab ist während der Erbringung der schriftlichen Prüfungsarbeiten die jeweilige Aufsichtsführung sowie während der Gesprächssimulation der Prüfungsausschuss über den wichtigen Grund zu unterrichten. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/PO%20JFA%20NRW/20#abs-5 (5) Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Prüfungsausschuss.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/PO%20JFA%20NRW/20#abs-6 (6) Ist auf Grund der bisherigen Prüfungsergebnisse ein Bestehen der Prüfung ausgeschlossen, entfällt auf Antrag des Prüflings die Teilnahme an dem Termin für die nach § 14 JFAngAusbV durchzuführende Gesprächssimulation.