Gesetze / Post-Lizenzgebührenverordnung

PLGebV

§ 2 Gebührenhöhe

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PLGebV/2#abs-1 (1) Die Gebühr für die Erteilung einer Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen beträgt mindestens 175 Euro und höchstens 700 Euro.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PLGebV/2#abs-2 (2) Die Gebühr für die Zustimmung zur Übertragung einer Lizenz beträgt 50 Prozent der nach Absatz 1 festgesetzten Gebühr.

§ 1 § 3