Gesetze / Landesrecht Bayern / Parlamentarisches Kontrollgremium-Gesetz
PKGGArt 10 Berichterstattung
Stand: 25.08.2026
Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet dem Landtag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode Bericht über seine Kontrolltätigkeit. Dabei sind die Grundsätze des Art. 9 Abs. 1 zu beachten.