Gesetze / Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG)
PKDBSa§ 61 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Stand: 10.06.2019
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Beitrags- und Erstattungsforderungen sowie für alle Kassenleistungen ist Köln.