Gesetze / Präimplantationsdiagnostikverordnung
PIDV§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung von Zentren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PIDV/3#abs-1 (1) Die Präimplantationsdiagnostik darf nur in einem Zentrum durchgeführt werden, das
Als Zentren können auch reproduktionsmedizinische und humangenetische Einrichtungen zugelassen werden, zwischen denen durch Kooperationsvertrag sichergestellt ist, dass die in Satz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PIDV/3#abs-2 (2) Eine Zulassung darf auf Antrag nur erteilt werden, wenn
Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren geeigneten Zentren oder Einrichtungen, die eine Zulassung beantragen, entscheidet die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen, der Vielfalt der Bewerber und des Bedarfs an Zentren für Präimplantationsdiagnostik.
Permalink zu Abs. 2arecht.nulegal.eu/gesetze/PIDV/3#abs-2a (2a) Durch Staatsvertrag können die Länder regeln, dass die Zentren in den beteiligten Ländern durch eine gemeinsame Stelle zugelassen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PIDV/3#abs-3 (3) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich zu stellen und hat folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PIDV/3#abs-4 (4) Die Zulassung eines Zentrums muss die zuständige Behörde schriftlich erteilen. Sie ist auf fünf Jahre zu befristen. Die Zulassung kann auf Antrag nach Maßgabe des Absatzes 2 verlängert werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/PIDV/3#abs-5 (5) Der Antragsteller ist verpflichtet, der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen, wenn sich bezüglich der Unterlagen und Angaben nach Absatz 3 Änderungen ergeben.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/PIDV/3#abs-6 (6) Die zuständige Behörde hat der Zentralstelle nach § 9 die Zulassung als Zentrum für Präimplantationsdiagnostik sowie deren Verlängerung mitzuteilen; eine Mitteilung hat auch für den Fall der Rücknahme oder des Widerrufs der Zulassung zu erfolgen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 3 PIDV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Münster, 28.02.2022 – 5 K 47/21Zitiert von 11
- VG Gelsenkirchen, 24.06.2016 – 19 L 1065/16Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.