Gesetze / Personenbeförderungsgesetz
PBefG§ 1a Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Stand: 01.08.2021
Bei Anwendung dieses Gesetzes sind die Ziele des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1a PBefG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 03.06.2026 – I ZR 123/25Unionsrechtliche Relevanz der Rückkehrpflicht für den gewerbliche Mietwagenverkehr im reinen Binnensachverhalt - Rückkehrpflicht VI
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.04.2021 Ausfertigung
§ 1a eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I 822)
BGBl. 2021 I S. 822
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.