Gesetze / Personenbeförderungsgesetz

PBefG

§ 1a Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Stand: 01.08.2021

Bund1 Entscheidung

Bei Anwendung dieses Gesetzes sind die Ziele des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

§ 1 § 2