Gesetze / Bekanntmachung über die Ausprägung einer Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (3. Motiv der Olympia-Münze - Ausgabe 1971)
OlympiaMünz3Bek(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/OlympiaM%C3%BCnz3Bek/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung einer Olympia-Münze vom 18. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlaß der Spiele der XX. Olympiade 1972 in München eine Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympia-Münze) geprägt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/OlympiaM%C3%BCnz3Bek/(xxxx)#abs-2 (2) Das 3. Motiv wird wie auch die anderen Motive von allen 4 Münzämtern zu gleichen Teilen geprägt. Die Ausgabe beginnt am 8. Dezember 1971. Die Auflagenhöhe beträgt 20 Millionen Stück.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/OlympiaM%C3%BCnz3Bek/(xxxx)#abs-3 (3) Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Der Durchmesser beträgt 32,5 Millimeter, das Gewicht 15,5 Gramm.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/OlympiaM%C3%BCnz3Bek/(xxxx)#abs-4 (4) Der Entwurf für das 3. Motiv stammt von dem Bildhauer Siegmund Schütz, Berlin.
ist mit dem Bundesadler ausgefüllt. Das jeweilige Münzzeichen ist in dem Winkel untergebracht, der von der linken Schwinge des Adlers und dem unteren Teil des Rumpfes gebildet wird.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/OlympiaM%C3%BCnz3Bek/(xxxx)#abs-6 (6) Die Bildseite zeigt die figürliche Darstellung einer harmonisch komponierten Sportlergruppe, die von einem knienden Jüngling und einem knienden Mädchen gebildet wird. Die Umschrift lautet:
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/OlympiaM%C3%BCnz3Bek/(xxxx)#abs-7 (7) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift:
und mit Ornamenten zwischen den Worten versehen.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/OlympiaM%C3%BCnz3Bek/(xxxx)#abs-8 (8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgegeben.