Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Online-Verfahrens-Erprobungsverordnung
OVEVAnlage
Stand: 01.09.2026
Für Anlage OVEV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.