Gesetze / Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Koblenz
OFDKOAufgÜbertrV§ 1
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz im Sinne von § 8 Abs. 4 des Finanzverwaltungsgesetzes werden für den Bezirk der kreisfreien Stadt und des Landkreises Ludwigshafen sowie der kreisfreien Städte Worms und Frankenthal auf die Oberfinanzdirektion Karlsruhe übertragen.