Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Online-Casinospiel Gesetz NRW
OCG NRW§ 35 Verwendung der Mittel
Stand: 26.08.2026
Die Online-Casinospielsteuer ist nach Maßgabe des Haushaltsplans für öffentliche oder gemeinnützige Zwecke zu verwenden, insbesondere für Maßnahmen der Spielsuchtprävention und die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele.