Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ordnungsbehördengesetz
OBG§ 45 Gebühren
Stand: 01.08.2026
Die Erhebung von Gebühren einschließlich Auslagen für Amtshandlungen der Ordnungsbehörden richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg und den hierzu erlassenen Gebührenordnungen.