Gesetze / Notarverzeichnis- und -postfachverordnung
NotVPV§ 20 Löschung des Postfachs
Stand: 10.06.2019
Gesperrte besondere elektronische Notarpostfächer werden einschließlich der darin gespeicherten Nachrichten sechs Monate nach dem Ende der amtlichen Tätigkeit gelöscht.