Gesetze / Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
NotAktVV§ 23 Massenummer und Buchungsnummer
Stand: 01.01.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NotAktVV/23#abs-1 (1) Die Massenummer setzt sich zusammen aus der Jahreszahl des Jahres, in dem die Verwahrungsmasse in das Verwahrungsverzeichnis eingetragen wird, und einer für dieses Jahr fortlaufenden Nummer.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NotAktVV/23#abs-2 (2) Die Buchungsnummern werden für jede Verwahrungsmasse gesondert und in fortlaufender Reihenfolge vergeben.