Gesetze / Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

NiSV

§ 7 (zukünftig in Kraft)

Bund4 Fassungen

Für § 7 NiSV liegt kein Text vor zum Stichtag 31.12.2020.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 4b § 6