Gesetze / Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen NeustädterBuchtFzgV § 7 Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.04.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 01. April 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.