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Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.04.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Diese Verordnung tritt am 01. April 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.