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§ 7 NeustädterBuchtFzgV

Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.04.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 01. April 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.