Gesetze / Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen NeustädterBuchtFzgV 2021 § 7 Bund Historische Fassung — Stand 01.06.2021 bis 01.06.2024. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2024 außer Kraft.