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§ 7 NeustädterBuchtFzgV 2021

Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen

Historische Fassung: Stand 01.06.2021 bis 01.06.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2024 außer Kraft.