Gesetze / Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen NeustädterBuchtFzgV 2021 § 5 Bund Historische Fassung — Stand 01.06.2021 bis 01.06.2024. Zur aktuellen Fassung → Wird das Nichteinhalten des Grenzwertes festgestellt, hat der Eigner des Fahrzeuges die Kosten der Messungen zu tragen.